RÜSSELSHEIM – Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat vor Ostern bekannt gegeben, dass die Möglichkeit der Kindernotbetreuung nun auch Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen können.
Die Stadt Rüsselsheim am Main als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe begrüßt diese Entscheidung und hat alle Träger von Jugendhilfeeinrichtungen umgehend darüber per E-Mail informiert. „Dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollten die pädagogischen Fachkräfte in den Jugendämtern, die für den öffentlichen Träger für den Kinderschutz zuständig sind, ebenfalls umgehend als systemrelevant anerkannt werden“, sagt Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser.
Die Stadt Rüsselsheim hat sich deshalb an das zuständige Ministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass die Verantwortlichen in der Stadt Rüsselsheim am Main die Gewährleistung des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrags in Gefahr sehen. Um dies abzuwenden, wird gefordert, dass die zuständigen Mitarbeitenden im Bereich des Kinderschutzes als „systemrelevant“ anerkannt werden und somit ebenfalls einen Anspruch erhalten, ihre Kinder in der Notbetreuung unterzubringen.
Die aktuelle Belastung durch die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Allgemeinen Sozialen Dienste zu Arbeitsbedingungen, die nicht dauerhaft tragbar sind. Um hier eine Entlastung herbei zu führen, ist die oben genannte Maßnahme unerlässlich.
Als familienfreundliche Arbeitgeberin ist die Stadt Rüsselsheim am Main in der aktuellen Situation vor besondere Herausforderungen gestellt: Viele Mitarbeitende arbeiten derzeit im Rahmen der Möglichkeiten ganz oder teilweise von zu Hause. In der Konsequenz kann der vor Ort für den Kinderschutz zur Verfügung stehende Personalpool nicht adäquat besetzt werden. Die Anerkennung der Berufsgruppe Mitarbeitende im Kinderschutz als „systemrelevant“ würde die Situation deutlich entlasten, da sich dadurch die personellen Ressourcen erweitern.
Mit dieser Einschätzung ist die Stadt Rüsselsheim am Main nicht alleine und erhält dafür Unterstützung seitens des Hessischen Städtetags. Auch der Verband der hessischen Städte stuft die neue hessenweite Regelung nur als Teilerfolg ein. Diese helfe zwar den Einrichtungen, nicht aber den Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales