Start Hessen „Stoppeln“ von Obstbäumen auf den Streuobstwiesen der Stadt

„Stoppeln“ von Obstbäumen auf den Streuobstwiesen der Stadt

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Auf Grund des schlechten Ertrages der städtischen Obstbäume werden in diesem Jahr keine Pflückschei­ne ausgegeben. Interessierte Obstliebhaber können jedoch die wenigen noch verbliebenen Früchte kos­tenfrei von Bäumen und vom Boden einsammeln. Im Volksmund wird das Aufklauben der Reste als „Stop­peln“ bezeichnet.

Die Obstbäume werden jedoch nur für gut eine Wo­che, in der Zeit vom 26. September bis zum 4. Ok­tober, freigegeben. Vor dem Pflücken sollte man sich sicher sein, dass es sich wirklich um einen Baum der Stadt handelt.

Diese und weitere Informationen zum Thema erteilt Herr Matthias Laake vom Umweltbüro der Stadtver­waltung unter der Telefonnummer 06144 / 20-169.

Beim Betreten der Obstwiesen ist zu beachten, dass auf den Flächen keine Schäden entstehen. Ebenso sind die Bäume zu schonen und dürfen nicht geschüt­telt werden. Auch ein Ziehen oder Reißen an den Äs­ten ist nicht erlaubt.

Das Obst soll nur in haushaltsüblichen Mengen geern­tet werden. Wie es auch ganzjährig untersagt ist, dür­fen deshalb auch zum Stoppeln Feldwege und Wiesen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Yvonne Rüthel