GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Auf Grund des schlechten Ertrages der städtischen Obstbäume werden in diesem Jahr keine Pflückscheine ausgegeben. Interessierte Obstliebhaber können jedoch die wenigen noch verbliebenen Früchte kostenfrei von Bäumen und vom Boden einsammeln. Im Volksmund wird das Aufklauben der Reste als „Stoppeln“ bezeichnet.
Die Obstbäume werden jedoch nur für gut eine Woche, in der Zeit vom 26. September bis zum 4. Oktober, freigegeben. Vor dem Pflücken sollte man sich sicher sein, dass es sich wirklich um einen Baum der Stadt handelt.
Diese und weitere Informationen zum Thema erteilt Herr Matthias Laake vom Umweltbüro der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06144 / 20-169.
Beim Betreten der Obstwiesen ist zu beachten, dass auf den Flächen keine Schäden entstehen. Ebenso sind die Bäume zu schonen und dürfen nicht geschüttelt werden. Auch ein Ziehen oder Reißen an den Ästen ist nicht erlaubt.
Das Obst soll nur in haushaltsüblichen Mengen geerntet werden. Wie es auch ganzjährig untersagt ist, dürfen deshalb auch zum Stoppeln Feldwege und Wiesen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
Yvonne Rüthel