RÜSSELSHEIM – Zur Kommunalwahl 2021 gibt es eine Änderung. Neu ist, dass Personen über 18 Jahre wahlberechtigt sind, wenn sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag, also seit mindestens 31. Januar 2021, zugezogen sind und in Rüsselsheim am Main wohnen. Dies gilt für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und je nach Wohnort und Staatsangehörigkeit für die Ortsbeiräte und den Ausländerbeirat. Bisher betrug die Frist drei Monate.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer zwar seit mindestens sechs Wochen tatsächlich in Rüsselsheim am Main wohnt, seiner Anmeldepflicht allerdings bis zum 31. Januar noch nicht nachkommen konnte, muss Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls schriftlich Einspruch erheben. Dies ist in der Zeit vom 22. bis 26. Februar im Briefwahlbüro im Rathaus, Eingang Faulbruchstraße, möglich. Nachgewiesen werden muss die Anmeldung des Wohnsitzes und der frühere Zuzug.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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