RÜSSELSHEIM – Für die Wahl des Hessischen Landtags am 8. Oktober sucht die Stadt Rüsselsheim am Main noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie arbeiten in den Wahl- und Briefwahlvorständen mit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Durchführung. Mit ihrem Engagement bilden sie das Fundament der Wahlorganisation und beteiligen sich aktiv an der Demokratie.
Rund 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt die Stadt Rüsselsheim am Main für die Landtagswahl. In den Urnenwahlbezirken sind acht bis neun Personen eingesetzt, die im voreingeteilten Schichtdienst vormittags oder nachmittags tätig sind. Zur Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses im Wahlbezirk müssen dann am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. In den Briefwahlbezirken treffen sich die Mitglieder des Briefwahlvorstandes am Nachmittag ab zirka 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe.
Für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gibt es einige Voraussetzungen. Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, erhält als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld. Dies beträgt je nach Funktion zwischen 35 bis 50 Euro. Interessierte können sich im Wahlamt unter den Telefonnummern 06142 83-2418 und 83-2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de melden. Ein Anmeldeformular zur Mitarbeit im Wahlvorstand steht auf der Internetseite der Stadt www.ruesselsheim.de/landtagswahl-2023.html unter „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht“ zur Verfügung.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main