Start Hessen Weitere Personen für Kinder-Notbetreuung berechtigt

Weitere Personen für Kinder-Notbetreuung berechtigt

RÜSSELSHEIM – Wie angekündigt wird sich in der neuen Landes-Verordnung widerspiegeln, dass berufstätige Alleinerziehende für ihr Kita-Kind eine Notbetreuung in den Kitas in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus zählen ab dem 20. April auch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien zu den Anspruchsberechtigten, wenn vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebes zwingend erforderlich ist. Ebenso anspruchsberechtigt sind ab Montag Soldatinnen und Soldaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration beabsichtigt, die aktuellen Fassungen der Verordnung ab Samstagnachmittag auf www.hessen.de online zu stellen.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales