RÜSSELSHEIM – Mitarbeiter der Stadtpolizei der Stadt Rüsselsheim am Main kontrollierten am Freitag (20. Dezember) insgesamt drei Gaststätten in der Innenstadt. Dabei wurden sie durch die Bereitschaftspolizei und Kräfte der Rüsselsheimer Polizeistation unterstützt. Sie überprüften insbesondere gaststättenrechtliche Vorgaben, ob der Jugendschutz eingehalten und ob Glücksspiel angeboten wurde. Die Landespolizei, die die Stadtpolizei immer wieder bei diesen Kontrollen unterstützt, nahm Personenkontrollen vor.
Bei der Kontrolle zweier Gaststätten in der Fußgängerzone stellten die Ordnungshüter wiederholt grobe Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) fest. Gäste rauchten dort, obwohl die Gaststätten im Gegensatz zu reinen Raucherkneipen größer als 75 Quadratmeter sind und zudem keinen abgetrennten Raucherbereich haben. Außerdem wurden in einer Gaststätte Jugendliche rauchend angetroffen, ein acht Jahre alter Junge musste sogar am Tisch seiner Eltern im blauen Dunst sitzen. Die Stadtpolizisten werden gegen die Betreiber und die Eltern empfindliche Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeit einleiten. Außerdem muss sich die Geschäftsführung in einem Verfahren verantworten. Da die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie das Nichtraucherschutzgesetz wiederholt festgestellt wurden, können die Bußgelder bis zu 10.000 Euro betragen.
Die Ordnungshüter nahmen erneut ein weiteres Café am Gabelsberger Platz unter die Lupe. Zur Freude der Stadtpolizisten konnten in dieser Gaststätte keine Verstöße festgestellt werden. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Kontrollen Wirkung zeigen. 2019 führte die Stadtpolizei insgesamt 133 Gaststättenkontrollen durch.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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