Start Hessen Hinweise zur Briefwahl und dem Versand der Wahlbenachrichtigungen

Hinweise zur Briefwahl und dem Versand der Wahlbenachrichtigungen

Symbolfoto, Quelle: Pixabay

RÜSSELSHEIM – Aufgrund vieler Nachfragen weist die Stadt darauf hin, dass Wählerinnen und Wähler auch dann eine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenn sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben. Der Versand erfolgt über das kommunale Rechenzentrum in ganz Hessen automatisiert. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat hierauf keinen Einfluss. Die Wahlbenachrichtigung ist für diejenigen, die schon einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt haben, somit gegenstandslos.

Wählerinnen und Wähler können noch bis einschließlich 22. September online Briefwahlunterlagen beantragen. Der Link ist auf der Startseite von www.ruesselsheim.de zu finden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ein Formular für die Briefwahlbeantragung steht zusätzlich auf der Homepage unter www.ruesselsheim.de/bundestagswahl2021.html zur Verfügung. Per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de ist ein Antrag formlos unter Angabe der persönlichen Daten (Familienname, Vornamen Geburtsdatum und Adresse) möglich.

Wer per Briefwahl wählen will, muss die Postlaufzeiten berücksichtigen – sowohl für das Abschicken des Antrags als auch des Wahlbriefs. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Wahlamt oder im Briefkasten des Rathauses (Marktplatz 4) eingegangen sein.

Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür hat die Stadt Rüsselsheim am Main ein Briefwahllokal im Rathaus, Marktplatz 4 (Eingang Faulbruchstraße) in der Rotunde eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Letzte Möglichkeit für die Briefwahlbeantragung ist am Freitag (24. September) bis 18 Uhr.

 

Informationen zur Erst- und Zweitstimme und zu den Stimmzetteln

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die oder der Wahlkreisabgeordnete per Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt.

In die rechte obere Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählende, die durch die Markierung den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in eine besondere Wahlschablone einlegen können. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. vertrieben. Die Adresse lautet Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, die E-Mail-Adresse info@bsbh.org.

Der Bundeswahlleiter hat in Rüsselsheim Wahl- und Briefwahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Dazu zählen der Urnenwahlbezirk 3 (Goetheschule) und der Briefwahlbezirk 13, zu dem die Wahlbezirke 24 und 25 (beide Immanuel-Kant-Gymnasium) gehören. Wählerinnen und Wähler aus diesen Bezirken erhalten Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken, damit im Anschluss unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistische Erhebungen erfolgen können.

Bei den Aufdrucken stehen die Buchstaben A bis F jeweils für Geburtsjahresgruppen der Männer sowie für Personen mit einem diversen Geschlecht oder ohne eine Geschlechtseintragung im Geburtenregister. Die Buchstaben G, H, I, K, L und M stehen für die verschiedenen Geburtsjahresgruppen der Frauen. Zu jedem Buchstaben gibt es außerdem eine vollständige Erklärung; zum Beispiel „A Mann, geboren 1989 bis 1995“ oder „M Frau, geboren 1947 und früher“.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales