RÜSSELSHEIM – Bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion „Die Linke/Liste Solidarität“, die den derzeit öffentlich ausgelegten Bebauungsplan Nr. 144 „Opel Forum Rüsselsheim – Motorworld“ sowie den damit verbundenen städtebaulichen Vertrag kritisieren, bestätigt Stadtrat Nils Kraft, dass nicht alle Änderungsanträge der Fraktion aus der B-Planberatung korrekt seitens der Verwaltung eingearbeitet wurden.
Konkret geht es um zwei Aspekte:
Zum einen, dass zur Sicherung einer Verbindungsbrücke zwischen den Gebäuden A8 und B19, in der Planzeichnung die Farbe Blau für Baugrenze statt Rot für Baulinie beibehalten wurde. Dadurch würde das von den Stadtverordneten als zwingend zu erhaltende bzw. an Ort und Stelle zu ersetzende Brückenbauwerk optional werden. „Im städtebaulichen Vertrag haben wir diese, von den Stadtverordneten beschlossene, Änderung jedoch korrekt nachvollzogen und als neuen Passus eingefügt. Aber im B-Plan fehlt diese Änderung. Da bitte ich um Nachsicht, das ist bei der Menge an Planänderungen innerhalb eines kurzen Zeitfensters leider verloren gegangen“, erklärt Kraft.
Zum anderen wurde im städtebaulichen Vertrag eine Ergänzung vorgenommen. Bei dieser Ergänzung handelt es sich um Klarstellungen, die seitens des die Stadt beratenden Anwalts angeregt wurde. Diese stärkt die städtische Position im Vertrag, da sie regelt, dass trotz eingetragener Dienstbarkeiten auf den Wegeflächen die Stadt nicht, für eventuell darunter befindliche Altlasten, in Haftung genommen werden kann. Kraft ärgert, dass ohne sein Wissen, zwar Gutes gewollt aber falsch umgesetzt wurde.
Zum ersten Kritikpunkt hat Stadtrat Kraft daher gegenüber dem Magistrat angekündigt, die korrekte Einzeichnung der Brücke mit einer Baulinie in den Bebauungsplan umgehend nachzuholen. Da aber dieser Fehler rein im Verhältnis zum Vorhabenträger stehe und diese wegen der erfolgten Regelung im städtebaulichen Vertrag keine weiteren Auswirkungen habe, genüge es, die Auslage des Bebauungsplans um zwei Wochen zu verlängern.
Die zwei Ergänzungen im städtebaulichen Vertrag dagegen müssten auch aus Sicht Krafts durch Beschlussfassung der Stadtverordneten bestätigt oder aus dem Vertragsentwurf gestrichen werden. Er werbe für den Vorschlag der Verwaltung, da dieser vorteilhaft für die Stadt und mit dem Vorhabenträger abgestimmt sei. Eine zusätzliche Auslage im Rahmen der öffentlichen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren sei dagegen nicht erforderlich. Die die Stadt beratenden Anwälte machten darauf aufmerksam, dass nur die Kapitel mit den Sortimentsbeschränkungen gemäß Baugesetzbuch auslegungspflichtig seien.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales