Start Hessen Ausweise: Ausweispflicht und Gültigkeit

Ausweise: Ausweispflicht und Gültigkeit

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Im Zuge der Corona-Ausbreitung können nur unaufschiebbare Behörden-Angelegenheiten erledigt werden. Daher weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass im Falle eines abgelaufenen Personalausweises die Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses gegeben ist.

Sollte der Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten generell nur zwingend erforderliche Reisen angetreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informiert werden.

Katharina Schmidt