RÜSSELSHEIM – Die Hessische Landesregierung hat nach der Bund-Länder-Konferenz die bestehenden Corona-Maßnahmen verlängert und neue beschlossen. Ziel ist es, insbesondere die Ausbreitung der neuen Virus-Variante aus Großbritannien, die von Wissenschaftlern als ansteckender eingeschätzt wird als das Ursprungsvirus, zu bekämpfen.
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Verordnungen bleiben bestehen und werden bis zum 14. Februar verlängert.
Seit Samstag (23. Januar) gilt zudem:
Erweiterte Maskenpflicht im ÖPNV, in Geschäften und Gottesdiensten
Sowohl beim Bus- und Bahnfahren wie auch beim Einkaufen können die empfohlenen Mindestabstände nicht immer sicher eingehalten werden. Daher müssen in beiden Bereichen zukünftig medizinische Masken getragen werden. Neben Masken des Standards FFP2, KN95 und N 95 zählen dazu auch OP-Masken. Diese Masken schützen besser vor einer Übertragung des Virus als einfache Alltagsmasken.
Auch in Gottesdiensten müssen medizinische Masken getragen werden. Die Pflicht gilt auch am Platz, obwohl hier ein 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Gemeindesgesang bleibt – trotz Maskenpflicht – untersagt.
Das Land stellt zudem den hessischen Tafeln 1 Million medizinische Masken bereit, damit sie diese an bedürftige Personen verteilen können.
Schulen und Kinderbetreuung
Die hessischen Regelungen zu Schulen und Kinderbetreuung bleiben bestehen. Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Auch für Kitas gilt weiterhin: Eltern sollen – wo immer möglich – ihre Kinder zu Hause betreuen. Es ist weiterhin erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.
Um Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu Hause zu erleichtern, wurde in dieser Woche das Kinderkrankengeld erweitert. Dadurch hat jedes Elternteil in diesem Jahr Anspruch, 20 Tage (bislang: 10 Tage) zu Hause auf das eigene Kind aufzupassen und Kinderkrankengeld zu erhalten. Dieses entspricht in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben.
Sollte sich die Infektionslage in den kommenden Wochen verschärfen, sind nach Angaben der Landesregierung weiterreichende Einschränkungen und Schließungen möglich.
Homeoffice:
Um soziale Kontakte weiter zu reduzieren, soll auch in Hessen das Arbeiten im Homeoffice ausgeweitet werden. Den entsprechenden Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützt Hessen ausdrücklich.
Zusätzlicher Schutz von Alten- und Pflegeheime:
Besucherinnen und Besucher dürfen Alten- und Pflegeheime nur betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.
Verschärfte Quarantäneverordnung für Einreisende aus Corona-Virusvariantengebiet:
Wer aus einem Corona-Virusvariantengebiet nach Hessen einreist, muss sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Eine Testung zur Beendung der Quarantäne ist frühestens nach fünf Tagen möglich.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit:
Es bleibt verboten, auf belebten öffentliche Plätzen Alkohol zu trinken.
Sperrung von stark besuchten Ausflugsorten
Ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage sind von den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten publikumsträchtige Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen zu sperren, indem beispielsweise Parkplätze gesperrt oder das Betreten der Ausflugziele verboten wird. Die bisherige 15-km-Radiusregelung entfällt.
Diese Sperrungen sowie nächtliche Ausgangssperren sind auch dann zu prüfen, wenn eine Reduzierung der 7-Tages-Inzidenz auf 50 Neuinfektionen bis Mitte Februar auf andere Weise nicht realistisch ist.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales