MOMBACH – Manche Mombacher sind über die Informationspolitik der Stadt bei der Gesamtentwicklung der Neugestaltung der Hauptverkehrsader im Ortskern richtig sauer. Beispielsweise Hans Pracht, wie er gemeinsam mit Stadtratsmitglied Kurt Mehler (FWG) ausführt.
Als nach dem zweiten Abschnitt der Sanierung die Festsetzungsbescheide als wiederkehrende Beiträge die Hausbesitzer erreichten sei der Aufschrei riesig gewesen. Denn im Vorfeld sei nicht eindeutig kommuniziert worden, dass der Zuschuss aus dem Städtebauförderungsprogramm der Sozialen Stadt lediglich mit den Anteil verrechnet werde, den die Stadt Mainz übernimmt. Diese Tatsache sei nicht betont worden.
So sollen auch beim dritten Bauabschnitt die Hausbesitzer den Löwenanteil bezahlen: rund 1,43 Millionen von den rund 2,2 Millionen Euro. „Egal, ob sie an der Hauptstraße wohnen oder das Eigentum im Westring haben.“ Pracht fragt sich zudem, warum dabei das Industriegebiet ausgenommen wurde.
Der Landeszuschuss von 90 Prozent auf den verbleibenden Kostenanteil der Stadt bewirke, dass sie die Restkosten von lediglich 77.000 Euro übernimmt. „Wie kann eine Kommune, die lediglich 3,5 Prozent zahlt, solche Verschönerungsbauvorhaben beschließen, ohne vorher die betroffenen Bürger über ihren 65-prozentigen Anteil zu informieren?“
Dies sei „eine demokratische Fehlgeburt sondergleichen“, ärgert sich Pracht. Genauso wie über die Festsetzungsbescheide, die der Wirtschaftsbetrieb Mainz im Auftrag der Stadt anfertigt. „Die Berechnung ist nicht verständlich.“ Eine Prüfung der Zahlungsaufforderung sei für nahezu alle Mombacher Bürger kaum möglich.
Überhaupt kritisieren Pracht und vor allem Mehler die Haltung im Stadtrat, wonach sich die Stadt mit der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge an die Landesgesetzgebung anpasse und darüber hinaus die Höhe der Beiträge von Stadtteil zu Stadtteil unterschiedlich festsetze. „In der Neustadt liegen sie bei 60 Prozent.“ Dies sei aber eine Kann- und keine Soll-Bestimmung, konstatiert Mehler. Beide plädieren für die Anpassung oder gar die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, um die Bürger zu entlasten. „So wie dies in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern derzeit der Fall ist.“
Seitens der Stadt heißt es: Im August 2016 sei in der Infoveranstaltung zum 2. Bauabschnitt die Umlage thematisiert worden, als konkrete Bauplanungen und Ausschreibungsergebnisse vorlagen. „Lange Zeit wurden in Mombach keine größeren Maßnahmen umgesetzt, weshalb viele Bürger einige Zeit keine wiederkehrende Beiträge leisten mussten“, so die Pressestelle. Die Beiträge seien vermutlich nicht mehr im Bewusstsein gewesen und entsprechende Informationen nicht wahrgenommen worden.
Da das Industriegebiet fast ausschließlich Zwecken von Industrie und Gewerbe diene und anders genutzt werde, sei es aus der Berechnung ausgenommen worden. Im Übrigen seien die Bürger in die Planungen und Konzepte aktiv einbezogen worden. „Erst nach der Beteiligung der Bürgerschaft fielen die entsprechenden Gremienbeschlüsse“, so die Pressestelle.
Darüber hinaus seien die Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs „immer bereit und sehen es als ihre Aufgabe an, auf Wunsch die Berechnungen zu erklären“. Für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei „das Land zuständig und nicht die Stadt. Entsprechende Änderungen kann nur der Landesgesetzgeber vornehmen“.