Start Hessen Grund- und Hundesteuer werden fällig

Grund- und Hundesteuer werden fällig

FLÖRSHEIM – Die Stadtverwaltung erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger daran, dass am Montag, 15. Februar, Grund- und Hundesteuer für das erste Quartal 2021 fällig werden. Die Stadt bittet darum, den Zahlungstermin einzuhalten. Damit vermeidet man am besten Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Bei Bürgerinnen und Bürgern, die keinen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten haben, ist der zuletzt versandte Bescheid weiter gültig.

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main