Start Hessen Invasiver Japankäfer Keine Annahme von Grünschnitt ab dem 1. Juni

Invasiver Japankäfer Keine Annahme von Grünschnitt ab dem 1. Juni

Bild von Louise Stoehr auf Pixabay

RAUNHEIM-RÜSSELSHEIM – Aufgrund der Anordnungen des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zur Bekämpfung und Eindämmung des invasiven Japankäfers nimmt der Wertstoffhof in der Johann-Sebastian-Bach-Straße ab Montag, 1. Juni 2026 keinen Grünschnitt an. Bürger der Stadt Rüsselsheim werden gebeten, zum Abladen von Pflanzenmaterial auf den Wertstoffhof im Sonnenwerk Bischofsheim auszuweichen.

Biotonnen werden im gesamten Stadtgebiet weiterhin geleert. In den Bereichen der Pufferzone (siehe Karte unten) ist es jedoch untersagt, langen Rasenschnitt, der mit der Sense oder dem Balkenmäher geschnitten wurde, über die Biotonne zu entsorgen.

Karte des abgegrenzten Gebiets des RP Gießen – Karte: Städteservice
Raunheim Rüsselsheim AöR

Hintergrund dieser vorerst bis zum 30. September gültigen Maßnahmen sind Auflagen, die aus einer Allgemeinverfügung des RP Gießen zur Eindämmung des Japankäfers hervorgehen. Diese legt nach der Entdeckung mehrerer Exemplare der invasiven Art in Trebur im vergangenen Jahr Maßnahmen für eine Befalls- und eine Pufferzone rund um die Käferfundorte fest.

Auch südliche Teile des Rüsselsheimer Stadtgebiets befinden sich im Radius der Pufferzone und unterliegen somit den Anordnungen, die unter anderem den Transport von Pflanzenmaterial und Erdaushub bis zu einer Bodentiefe von 30 Zentimetern aus der Pufferzone heraus nur unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.

Nähere Informationen zu den Auflagen der Allgemeinverfügung sowie zum Japankäfer finden sich auf der Website des Pflanzenschutzdiensts Hessen: https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/

Eine detaillierte Karte des betroffenen Gebiets findet sich im Geoportal des Kreises Groß-Gerau: Themenkarte „Japankäfer“.

Städteservice
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