RÜSSELSHEIM – Die Hessische Landesregierung hat die geltenden Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 10. Mai 2020 verlängert. In einigen Bereichen gibt es jedoch weitere, kleine Lockerungen.
So dürfen sich Glaubensgemeinschaften ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Stadt Rüsselsheim empfiehlt jedoch dringend, sich vorher bei den Gemeinden und Einrichtungen zu informieren, ob sie kurzfristig die strengen Auflagen und Hygienepläne umsetzen und damit zu den genannten Terminen öffnen beziehungsweise Besuchszeiten anbieten können.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben laut Landesregierung eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.
Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte dann wieder möglich, wenn
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben.
- Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
- Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
- Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.
Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen macht es möglich, Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte wieder durchzuführen. Auch wenn das nicht im gewohnten Rahmen sein wird, können die Menschen so gemeinsam ihren Glauben leben.
Das Hessische Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. Die Stadt Rüsselsheim am Main stellt daher ab dem 4. Mai ihre Trauerhallen wieder zur Verfügung. Da weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern (ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstands) eingehalten werden muss, stehen in der Trauerhalle auf dem Friedhof am Waldweg 28 Sitzplätze zur Verfügung, auf dem Waldfriedhof 30, 25 auf dem Friedhof in Königstädten und 20 auf dem Friedhof in Bauschheim. Die Abstandsregelung zwischen einzelnen Personen gelten nicht nur innerhalb der Trauerhallen sondern auch auf den Freiflächen und an den Grabstätten. Im Freien ist die Begrenzung der Personenzahl im Grundsatz aufgehoben, jedoch gelten weiterhin die Mindestabstände von 1,5 Metern. Davon ausgenommen sind nur Personen eines Hausstands.
Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Pflegepersonals einhergehen. Folgende Maßnahmen wurden seitens des Landes getroffen:
- Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
- Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, sind Besuche auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt. Eine Bewohnerin oder ein Bewohner in einer Einrichtung darf Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde erhalten.
- Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
- Außerdem muss von den Besucherinnen und Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) getragen werden, der einen besseren Schutz bietet, als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen. Die überbetrieblichen und betrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, die Angebote für prüfungsrelevante Lehrgänge des Abschlussjahres 2020 anbieten, wie beispielsweise auch die vhs, können wieder öffnen. Auch an den Hochschulen können Präsenzveranstaltungen stattfinden, für die spezielle Lehr- und Arbeitsräume notwendig sind.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales