Start Gau-Algesheim Neue Wohnungen und Festzeltgenehmigungen Zahlreiche Beschlüsse im Stadtrat von Gau-Algesheim

Neue Wohnungen und Festzeltgenehmigungen Zahlreiche Beschlüsse im Stadtrat von Gau-Algesheim

Unterschiedliche Zelte mieten wird die Stadt für die Festtage während der Kerb und zum Fest des jungen Weines (Archivbild). Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach

GAU-ALGESHEIM – Eine Reihe von Anträgen hat der Stadtrat von Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung im April angenommen. Unter anderem die Miete für ein Festzelt für das diesjährige Fest des jungen Weines beschlossen: Knapp 28.000 Euro wird die mobile Behausung mit Seiten- und Fensterplanen in den Maßen 25 mal 40 Meter kosten. Mit knapp 11.000 Euro etwas kleiner und günstiger fallen das Festzelt und die Miete für die Kerb: Das Zelt soll eine Größe von 15 mal 24 Meter haben.

Das Stadtgremium hat zuvor den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östliche Bahnhofstraße“, sowie die Planung, die aktualisiert wurde, mehrheitlich angenommen. Das Verfahren wurde ferner auf den weitern Weg gegeben. Dafür muss die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim auch den Flächennutzungsplan entsprechend der künftigen Wohnnutzung anpassen.

Die aktualisierten Pläne stellte dem Stadtrat das Büro „Stadt-Land-plus“ vor. Die Architekten entwarfen ein Quartier für bis zu 120 Wohnungen, das die Bestandsfläche neu ordnet und die lokale Versorgungssicherheit mit Wohnflächen gewährleistet. Das etwa zwei Hektar große Areal liegt im östlichen Rand von Gau-Algesheim und soll über die Bahnhof- sowie die Ingelheimer Straße erschlossen werden und den modernsten Ansprüchen hinsichtlich der Nahwärmeversorgung mit Fotovoltaik und Regenwasserversickerung entsprechen.

Ebenso sieht der städtebauliche Vertrag eine Kindertagesstätte vor. Nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie nicht störende Handwerksbetriebe, schließlich Einrichtungen für kirchliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Zwecke sind zugelassen.

Ebenso mehrheitlich hatte sich der Stadtrat für ein Gewerbegebiet ausgesprochen. Im Zusammenhang mit dem „Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe“ wurde die Planungsgemeinschaft um Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Planung gebeten. In seiner Stellungnahme teilte der Rat der Stadt die Absicht zur Entwicklung einer gewerblichen „Baufläche nördlich der Stadt, die an das bestehende Gewerbegebiet Santa Fee angrenzt“ mit. Die Stadt bittet darum, sie als Vorranggebiet für Unternehmen zu deklarieren.

Die Lage an den Knotenpunkten L 419, L 420 und L 428 sowie die Nähe zur Autobahnanschlussstelle Ingelheim-West sorge für eine „hervorragende Standortqualität“. So können Durchfahrten und die damit verbundenen Lärmbelastungen für die Anwohner reduziert werden. Die Standortwahl entspricht dem Planungsprinzip der Belastungsbündelung, um weniger belastete Gebiete zu schützen.

„Wir sind an interkommunalem Gewerbegebiet interessiert“, präzisierte Stadtbürgermeister Michael König (CDU). So sollen Synergieeffekte mit dem benachbarten Vorranggebiet für Gewerbe in Ingelheim genutzt werden. Ziel sei es, ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Um die Möglichkeiten der interkommunalen Entwicklung und Zusammenarbeit zu prüfen, sollen Gespräche mit der Nachbarstadt geführt werden.

Autor: Gregor Starosczyk-Gerlach