
txn. Fahrräder mit elektronischer Unterstützung sind gefragt wie nie. Besonders Ältere treten jetzt wieder häufiger in die Pedale und freuen sich über die wiedergewonnene Mobilität. Was viele nicht wissen: Pedelecs und E-Bikes sind keineswegs Synonyme. Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor den Radfahrer beim Treten – er kann auf die Motorunterstützung aber auch ganz verzichten. Daher zählt das Pedelec bis 25 km/h zu den führerscheinfreien Fahrrädern. Das E-Bike hingegen fährt auf Knopfdruck, ohne dass der Fahrer treten muss. Ab sechs Kilometer pro Stunde sind E-Bikes deshalb zulassungspflichtig. „Speed-Pedelecs sind mit einer Tretkraft bis zu 45 km/h wesentlich schneller und werden als Kleinkrafträder eingestuft“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Daher besteht bei ihnen eine Schutzhelmpflicht nach ECE-Norm.“ Ein einfacher Fahrradhelm reicht nicht aus, zudem werden Versicherungskennzeichen benötigt. Sie dienen als Nachweis zur Haftpflichtversicherung und sind maximal ein Jahr lang gültig.




















