Start Hessen Stadt muss Kerb-Veranstaltungen bis Ende August absagen

Stadt muss Kerb-Veranstaltungen bis Ende August absagen

RÜSSELSHEIM – Das Land Hessen hat in der vergangenen Woche detailliert, welche Feste unter Großveranstaltungen fallen, die bis zum 31. August untersagt sind. Dazu zählen Volks- oder Straßenfeste, Weinfeste, Kerb, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte und Festivals.

Die Stadt muss daher das Brunnenfest in Haßloch-Nord, die Rüsselsheimer Kerb und die Haßlocher Kerb absagen. Die Stadt hat die Kooperationspartnerinnen und -partner bereits informiert. Sie bedauert die Absagen sehr. Der Verzicht auf Großveranstaltungen dient jedoch dazu, eine unkontrollierte Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Grundsätzlich sind mit Ausnahme von Volks- oder Straßenfesten, Weinfesten, Kerben, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größeren Konzerten und Festivals Veranstaltungen bis zu 100 Personen unter Einhaltung der Abstände, der Hygieneregeln und weiterer Auflagen möglich. Aufgrund dieser Beschränkung wird der Kultursommer zwar nicht in gewohnter Weise stattfinden können, aber er muss auch nicht abgesagt werden. Die Stadt und Kultur123 sind bereits mit den Veranstaltern in Gesprächen, wie Veranstaltungsformate an die entsprechenden Vorgaben angepasst werden können. Sie informieren, sobald feststeht, ob oder welche Veranstaltungen stattfinden können.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales