HOFHEIM – Auf einem ca. 4000 Quadratmeter großen Areal soll nördlich der Taunusstraße im Hofheimer Stadtteil Wallau der erste Bauabschnitt der bereits im Mai 2019 in der vorgestellten Rahmenplanung für das Gebiet zwischen Weiherstraße und Taunus Wohnbebauung entstehen.
Die Stadt Hofheim verbindet mit den Bebauungsplanverfahren eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und eine intensive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. „Wohnraum ist in einer Zuzugsregion wie der unseren ein knappes Gut. Daher freue ich mich, dass in Wallau an dieser Stelle Bauland entwickelt und Wohnraum geschaffen wird. Dies ist ein gutes Signal für den Standort Hofheim“, sagt Bürgermeister Christian Vogt.
„In der Phase der frühzeitigen Beteiligung wollen wir die neue Planung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen“, sagt Erster Stadtrat Wolfgang Exner. Daher werde z.B. ein Bebauungskonzept meist in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. „Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie lassen zurzeit solche Veranstaltungen nicht zu. Daher möchten wir die Bürgerinnen und Bürger über die Medien sowie im Internet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 147 (1. Teilabschnitt – Nördlich der Taunusstraße) informieren und die Möglichkeiten der Beteiligung aufzeigen.
Auf dem Areal ist eine Mischung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern mit der Ausweisung eines Reinen Wohngebietes vorgesehen. Die Gebäude werden jeweils über zwei Vollgeschosse und ein Dach- bzw. Staffelgeschoss verfügen, mit einer Gesamthöhe von maximal elf Metern. Insgesamt sind ca. 14 Wohneinheiten. Die interne Erschließung des Gebietes wird an den vorhandenen Stich der Taunusstraße angebunden, mit dem bereits drei Wohngebäude erschlossen werden. Eine Weiterführung der Erschließung ist bei einer späteren Baugebietsentwicklung auf der Grundlage des Erschließungskonzeptes der Rahmenplanung Taunusstraße / Weiherstraße möglich.
Der Bebauungsplan Nr. 147, Teilbereich 1 wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15. Juni bis einschließlich 10. Juli 2020 öffentlich ausgelegt. Da das Rathaus zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden kann, sollte zur Einsichtnahme in die Planunterlagen vorrangig die Möglichkeit der Information auf digitalem Weg genutzt werden. Die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Hofheim eingesehen werden unter:
https://www.hofheim.de/leben/Aktuelle_Planungen/Bebauungsplanverfahren/Bebauungsplanverfahren_Offenlagen.php
Daneben besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus. Wir bitten vorher um eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer (06192) 202-434. Über den Inhalt der Planung wird auf Anfrage telefonisch unter der oben genannten Rufnummer oder über Email an stadtplanung@hofheim.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsichtnahme zu verschicken.
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus