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Verbraucherrechte bei Absage einer Veranstaltung Corona

txn. Wenn Veranstaltungen wegen des Corona-Virus abgesagt werden, muss nicht nur der Kaufpreis für die Eintrittskarten erstattet werden, sondern auch die Vorverkaufsgebühren und eventuelle Versandkosten. Wer hier unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Ansprechpartner vermitteln LandFrauenGuides vor Ort. Foto: hxdyl/D.Marionov/123rf.com

txn. Die Spiele der Fußball-Bundesliga betrifft es genauso wie das Konzert in der Oper – nach wie vor sind alle Veranstaltungen in Deutschland wegen des Coronavirus abgesagt oder verschoben. Die gute Nachricht für Verbraucher: Da die Durchführung rechtlich gesehen unmöglich geworden ist, können gekaufte Tickets zurückgegeben werden. Der Eintrittspreis, eventuelle Vorverkaufsgebühren und sogar die Versandkosten werden erstattet. Was viele nicht wissen: Auch Besitzer von Dauerkarten können den Preis einzelner abgesagter Veranstaltungen zurückfordern – und zwar selbst, wenn die AGB des Veranstalters dies ausdrücklich ausschließen. Wer von einer Absage betroffen ist, wendet sich für eine Rückabwicklung am besten an den Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle. Besondere Eile ist dafür nicht notwendig: Der Rückzahlungsanspruch verjährt erst innerhalb von drei Jahren. Jedoch sollte Verbrauchern klar sein, dass sie im Falle einer Insolvenz des Veranstalters vermutlich leer ausgehen. „Momentan haben Konsumenten den Anspruch, ihr Geld zurück zu bekommen”, informiert Astrid Gerdes, als LandFrauenGuide eine Botschafterin für Verbraucherschutz des Deutschen LandFrauenverbands. „Gutscheine oder den Verweis auf Alternativtermine muss niemand akzeptieren. Allerdings sind aktuelle gesetzliche Änderungen zu verfolgen.“ Statt allein mit Veranstaltern oder Verkaufsstellen zu argumentieren, können sich Konsumenten zur Unterstützung an sie oder die Verbraucherzentralen wenden. Wie ist es mit den Kosten für ein gebuchtes Hotelzimmer? Was gilt für mein Ticket mit der Deutschen Bahn? Auch hier stehen die LandFrauenGuides informierend zur Seite. Probleme bei der Stornierung gebuchter Reisen können außerdem den Verbraucherzentralen über ein Online-Formular gemeldet werden. Weitere Informationen unter www.landfrauenguides.info oder bei den Verbraucherzentralen.


LandFrauenGuides
Hilfe in einer komplexen Welt

txn. Ob Kaufvertrag, Online-Einkauf oder Handytarif – der Verbraucherschutz spielt im Alltag eine große Rolle. Die Übersicht über die Rechts- und Marktlage zu behalten, wird dabei aber zunehmend schwieriger. Und gerade im ländlichen Raum sind die Wege zu Beratungsangeboten weit. Das Projekt „LandFrauenGuides – Verbraucherinfos aufs Land gebracht“ gibt Orientierung im Dickicht der Kauf- und Vertragsentscheidungen. Außerdem bildet der Deutsche LandFrauenverband gemeinsam mit den Verbraucherzentralen LandFrauen aus, die bei Bedarf informieren und Kontakte zu Beratungsstellen vermitteln. Weitere Informationen zum Projekt gibt es online unter www.landfrauenguides.info.