MAINZ – Die Kultkneipe „Viva Moguntia“ im Herzen der Altstadt muss schließen. Dies teilte die Stadt mit. Man habe einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Mit Ablauf des 30. Juni ist Schluss.
Mit der Gaststätte habe es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben, insbesondere wegen Störungen der Nachtruhe und Verunreinigungen vor der Gaststätte. Bereits 2016 und 2018 habe die Stadtverwaltung versucht, eine gütliche und einvernehmliche Einigung mit dem Betreiber der Gaststätte herbeizuführen.
Es musste dann aber immer wieder festgestellt werden, dass sich der Betreiber nicht an die getroffenen Vereinbarungen hielt, so die Stadt: So wurden vereinbarte Türsteherauflagen dauerhaft und wiederholt verletzt oder missachtet, es wurde zugelassen, dass entgegen der Absprachen Getränke mit auf die Straße genommen werden konnten und es mussten immer wieder massive Lärmbeschwerden dokumentiert werden.
Das Viva Moguntia sei die einzige Gaststätte in der Altstadt, bei der in dieser hohen Anzahl sogenannte qualifizierte Beschwerden seitens der Anwohnerschaft über Jahre hinweg eingegangen sind, weshalb zum Schutz der Anwohner ein Einschreiten notwendig gewesen sei. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Mainz Ende November 2018 einen Bescheid erlassen, in welchem die Gaststättenerlaubnis für das Viva Moguntia mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde.
Dagegen hat der Betreiber gerichtlichen Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Mainz gesucht. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte den Bescheid insoweit abgeändert, dass die Gaststätte bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung geöffnet bleibt, die Öffnungszeiten des Viva Moguntia jedoch eingeschränkt wurden (sonntags bis donnerstags nur noch bis 23 Uhr, freitags und samstags bis 24 Uhr) und dem Betreiber darüber hinaus nahegelegt wurde, einen professionellen Türsteherdienst zu beauftragen und auf die „Astra-Parties“ zu verzichten.
Während des laufenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz sei der Betreiber aus eigenen Stücken auf die Stadt Mainz zugekommen und habe mitgeteilt, dass er nunmehr bereit sei, die Gaststätte zum 30. Juni 2019 endgültig zu schließen, wenn er bis dahin wieder mit den ursprünglichen Öffnungszeiten (sonntags bis donnerstags bis 24 Uhr, freitags und samstags bis 2.00 Uhr) bewirten könne. Dem ist die Stadt gefolgt. Der Betreiber wiederum habe Rechtsmittelverzicht erklärt.