HECHTSHEIM – Ein Hallenbad, das später um ein Freibad erweitert wird, dieses Geschenk sollte vor 50 Jahren die rheinhessische Gemeinde Hechtsheim erhalten, als sie durch ein Landesgesetz ihre Eigenständigkeit verlor und ein Stadtteil von Mainz wurde. Der Standort des Bades wird leider nicht Teil des historischen Ortsrundgangs mit dem Titel „Zeugen der Eingemeindung“ sein, zu dem der Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte für den 23. August um 19 Uhr mit Beginn am Lindenplatz vor der Ortsverwaltung einlädt. Das Schwimmbad wurde nicht gebaut, obwohl die Stadt Mainz im Eingemeindungsvertrag eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben hatte.
Um den Verlust der Selbstständigkeit abzumildern, hatten die Gemeinde Hechtsheim und die Stadt Mainz fünf Wochen vor der Eingemeindung einen Vertrag abgeschlossen, in dem neben steuerlichen und arbeitsrechtlichen Übergangsbestimmungen vor allem wichtige Bauvorhaben und Erhaltungsmaßnahmen geregelt wurden: Neben der Errichtung des Schwimmbads z.B. der Bau eines Bürgerhauses, einer Sporthalle oder die Asphaltierung von Straßen, aber auch der Erhalt der Großwaage oder der Milchsammelstelle.
Nicht alle Zusagen im Eingemeindungsvertrag wurden eingehalten, doch noch heute finden sich in Hechtsheim viele Gebäude und Einrichtungen, die entweder die selbstständige Gemeinde Hechtsheim im Jahr 1969 in die Ehe mit der Stadt Mainz eingebracht hat oder durch den Eingemeindungsvertrag umgesetzt worden. Wie haben sich Straßenzüge, Plätze oder Straßennamen verändert, seitdem sie in der Verantwortung der Stadtverwaltung Mainz stehen? Antworten auf diese Fragen will die 90 minütige Führung geben, die auch die eine oder andere Anekdote aus den Zeiten vor und nach der Eingemeindung nicht aussparen wird.
Ottmar Schwinn