OPPENHEIM – Die 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz hat den Prozessbeginn des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Stadtbürgermeister von Oppenheim, Marcus Held (SPD), und andere erneut verlegt. Vorausgegangen waren entsprechende Anträge der Verteidigung der 81- und 83-jährigen Mitangeklagten, die auf deren pandemiebedingt akut erhöhtes Gesundheitsrisiko gestützt waren. Held muss sich Untreue- und Betrugsvorwürfen stellen.
Der auf den 2. März terminierte Hauptverhandlungstermin wurde jetzt auf den 4. Mai, 10 Uhr, verschoben. Dies teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Die Entscheidung, den Termin zu verlegen, habe die Kammer ausschließlich aufgrund der von den beiden 81- und 83-jährigen Mitangeklagten gestellten Verlegungsanträge getroffen. Hintergrund ist deren individuelle Gefährdungssituation in der weiterhin fortbestehenden Pandemielage.