RÜSSELSHEIM – Im Kampf gegen das Corona-Virus werden die Regelungen für Trauerfeiern im Kreis Groß-Gerau einheitlich gehandhabt. Trauerfeierlichkeiten dürfen nur noch im Außenbereich durchgeführt werden, die Trauerhallen sind ab sofort geschlossen. Auch bei Trauerfeiern im Freien gilt, dass so wenig Personen wie möglich zusammenkommen sollen. Die absolute Obergrenze ist eine Personenzahl von 20, inklusive Pfarrer, Beerdigungsinstitut und Sargträgern. Sofern die Angehörigen es möchten, kann der Sarg beziehungsweise die Urne inklusive Blumenschmuck und ähnlichem im Eingangsbereich der jeweiligen Halle aufgestellt werden. Auch bei Trauerfeiern im Freien ist der Mindestabstand von 1,5 Meter unbedingt zu wahren.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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