RÜSSELSHEIM – Das GPR Klinikum reagiert mit einer weiteren Maßnahme auf die fortschreitende Entwicklung zum Corona-Virus. Ab morgen Dienstag (24. März) gilt ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen aus besonderem Anlass möglich und müssen mit Stations- und Abteilungsleitungen vorher abgestimmt werden. Hierbei denken wir insbesondere an jene Patientinnen und Patienten, bei denen das Versterben droht. Hier wollen wir selbstverständlich den Abschied und die Begleitung in jedem Fall ermöglichen.
Während der Geburt ist eine Begleitung durch eine Person (Ehemann/Partner) weiterhin erlaubt. Auch auf der Wöchnerinnenstation dürfen die Mutter und ihr Säugling lediglich von ihrem Ehemann oder Partner besucht werden.
Das GPR Klinikum will mit diesen weiteren Maßnahmen dazu beitragen, dass einer Verbreitung des Corona-Virus entgegen getreten wird. Dadurch sollen Besucher, Patienten und Mitarbeiter geschützt werden.
„Angesichts der fortschreitenden Entwicklung muss jede Ansteckungsgefahr möglichst vermieden werden. Ein Krankenhausaufenthalt ist immer – auch ohne Corona – eine schwierige Situation für Patienten, in der die Unterstützung von Angehörigen und Besuchern wichtig ist. Es gibt aktuell leider keine Alternative dazu, Zutrittsmöglichkeiten im GPR Klinikum fast vollständig einzuschränken beziehungsweise ein Besuchsverbot auszusprechen. Eine Vielzahl von Patienten im Krankenhaus gehört zu Risikogruppen, die in besonderem Maße vor dem Corona Virus geschützt werden müssen. Eine besondere Verantwortung tragen wir gegenüber unseren Ärzten und Pflegekräften, die jetzt schon eine herausragende Arbeit leisten und denen wir in den nächsten Wochen wahrscheinlich noch viel abverlangen werden müssen. Jede Möglichkeit, Risiken zu senken, muss jetzt genutzt werden“, sagt GPR Geschäftsführer Achim Neyer.
GPR Gesundheits- und Pflegezentrum
Rüsselsheim gemeinnützige GmbH