WIESBADEN – Die Hessische Landesregierung hat die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Seit Montag, 17. Januar, gelten in Hessen – und damit auch in Wiesbaden – somit aktualisierte Corona-Regeln.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen die Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern, die inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie), die Angleichung der maximalen Veranstaltungsgröße auf 1.000 Teilnehmende im Freien (bislang war dies auf 250 begrenzt). In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden. Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
Das Land hat außerdem die Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie des Paul Ehrlich-Instituts angepasst. Zugang zu 2G-Plus-Bereichen haben somit Personen mit folgendem Nachweis: Doppelt geimpft und getestet. Genesen und getestet. Dreifach geimpft (geboostert). Genesen und doppelt geimpft. Doppelt geimpft und genesen (Neu). Geimpft, genesen, geimpft (Neu). Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu). Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu). Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu).
Ausnahmen bei 2G-Plus gelten für folgende Personen: Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft. Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft.
Es gibt außerdem neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen. Dabei wird kein Unterschied mehr zwischen der Omikron- und Deltavariante gemacht.
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test: Zehn Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung nach sieben Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (beispielsweise Partner, Eltern, Kinder und so weiter): Grundsätzlich gelten zehn Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach sieben Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich. Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach fünf Tagen Freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis: Dreifach geimpft (geboostert). Genesen und doppelt geimpft. Doppelt geimpft und genesen. Geimpft, genesen, geimpft. Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung). Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests). Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten: Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.
Für weitere Fragen rund um das Coronavirus erreichen Bürgerinnen und Bürger die Servicehotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer (0611) 312828 montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 9 bis 13 Uhr. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie die kompletten Verordnungen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden