MAINZ – In den vergangenen Tagen hat das Ordnungsamt intensiv die Einhaltung der Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen kontrolliert. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich die meisten Bürger an die geltenden Hygiene-Regeln gehalten haben.
Allerdings wurden auch einige Verstöße registriert: So mussten Verstöße im Bereich der Gastronomie und dort hauptsächlich im Wartebereich festgestellt werden. Hier wurden insgesamt zehn Fälle registriert. Auch der Mainzer Wochenmarkt wurde einer Kontrolle unterzogen. Die Mitarbeiter stellten dabei fest, dass der überwiegende Teil derKunden sowie Beschicker die Mund-Nase-Bedeckung trug. Allerdings musste auch hier in insgesamt 14 Fällen ein Verstoß geahndet werden.
Auch in den Mainzer Bussen hat das Ordnungsamt pünktlich zum Schulstart Kontrollen durchgeführt. Hier wurden insgesamt sieben Verstöße registriert. Die angesprochenen Bürger – bei sechs von ihnen handelte es sich um Schüler – wurden ebenfalls mündlich verwarnt. Die Betroffenen zeigten sich allesamt einsichtig.
Bei einer weiteren Kontrolle von Einzelhandelsgeschäften wurden sowohl Kunden als auch ein Inhaber angetroffen, die zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Maske trugen. Hier wurden fünf Verstöße festgestellt.
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Tragen von Masken wird grundsätzlich mit 50 Euro Verwarngeld geahndet.