Mit einer gefundenen und einbehaltenen Giro-Karte hat ein Täter mehrere Einkäufe bezahlt. Der Täter nutzte dabei die neuartige Bezahl-Funktion (Prepaid) zahlreicher Bezahlkarten. Diese GiroGo genannte Funktion erlaubt es, Einkäufe bis 25 Euro ohne Eingabe einer PIN zu tätigen. Die Abbuchung erfolgt anschließend vom verbundenen Konto des Karteninhabers. Der Karteninhaber der missbräuchlich genutzten Karte hatte diese bereits in der letzten Woche in einem Zigarettenautomaten vergessen und den Verlust nicht seiner Bank gemeldet. Eine Sperrung ist aus diesem Grund nicht erfolgt, so dass die Abbuchungen möglich waren. Die Polizei empfiehlt im Falle eines Kartenverlustes sofort den bundesweit erreichbaren Sperrnotruf 116 116 zu wählen und die Karte sofort sperren zu lassen.