MAINZ – Die Landeshauptstadt Mainz informiert vor dem Hintergrund der pandemischen Lage mit einem stark steigenden Inzidenzwert an der Grenze zu 200 / über 200 über weitere Schritte zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen in Mainz. Um die hohen Infektionszahlen einzudämmen, erlässt die Stadt Mainz eine neue Allgemeinverfügung – dabei erlangen folgende Regelungen mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ab Montag, 19. April 2021, 0.00 Uhr, Gültigkeit:
SCHULEN
– Der Präsenzunterricht an den Allgemeinbildenden Schulen ab den Klassenstufen 5 sowie an den Berufsbildenden Schulen wird ausgesetzt. – Unabhängig davon können nicht aufschiebbare Prüfungen, Prüfungen für schulische Abschlüsse für Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie Vorbereitungskurse auf diese Prüfungen weiterhin erfolgen. – Nicht betroffen ist der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie in der Unterstufe des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen sowie in der Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen und hinsichtlich der Notbetreuung und Prüfungen an Schulen.
KINDERTAGESSTÄTTEN
– An allen Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung eingerichtet. – Die Eltern sind aufgrund vielfältiger Infektionen in den Kitas gebeten, ihre Kinder daheim zu betreuen.
– Eine Aufnahme in der Notbetreuung erfolgt nur in Fällen, in denen eine andere Unterbringung nicht gewährleistet werden kann, so bei a) Kindern berufstätiger Eltern bzw. berufstätiger Alleinerziehender, denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht,
b) Kinder in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfen oder teilstationäre Hilfen erhalten, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes dies für zweckmäßig erachtet sowie bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten oder die aufgrund der bevorstehenden Einschulung im Sommer 2021 weitere Unterstützung benötigen.
WEITERE REGELUNGEN – Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte können Termine nur noch mit der Vereinbarung von Einzelterminen umsetzen. – Es wird eine Testpflicht vor einem Friseurbesuch festgelegt, dies gilt auch vorab für Fahrschulen und den außerschulischen Musikunterricht. – Künftig gilt eine Maskenpflicht im Kfz, wenn Personen verschiedener Hausstände im Auto unterwegs sind.
– Im Sport darf nur noch eine Person / eigener Hausstand und nicht mehr zwei Personen im Freien Sport betreiben.
Ansonsten bleibt auch die Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 5.00 Uhr weiterhin gültig – bitte beachten Sie diese weiterhin und halten sich an diese Vorgaben. Sie dienen zu Ihrem eigenen Gesundheitsschutz und dem anderer Menschen in ihrem Umfeld.
Oberbürgermeister Michael Ebling: „Es ist kaum vier Wochen her, da lag die Inzidenz in Mainz bei 50. Der aktuell bundesweit exponentiell steigende Wert muss auch in Mainz mit aller Macht gebrochen werden – ohne die genannten Schritte wird dies nicht möglich sein. Dies belegt umso mehr: Die Covid-Pandemie bleibt weiterhin hoch gefährlich und ist schon gar nicht überwunden. Im Gegenteil. Vor dem Hintergrund der beunruhigenden Zahlen müssen wir die im Verwaltungsstab beschlossenen Schritte ergreifen, um nicht in eine Notsituation bei den Krankenhäusern zu laufen und auch die wichtige Kontaktnachverfolgung bei Infektionen weiter im Griff zu halten. Diese erneute Kraftanstrengung zum Schutz aller Bürger:innen fordert viel Geduld und strapaziert unser aller Nerven, dies ist mir bewusst. Ich appelliere dennoch an alle Mainzer:innen: es geht primär um den Schutz jedes und jeder Einzelnen sowie den unserer Familien. Viele andere Parameter stimmen hoffnungsvoll: Weit mehr Schnelltests werden absolviert, die Impfzahlen steigen spürbar an, die Liefermengen bei Impfdosen nehmen auf Sicht deutlich zu. Aber der Kampf ist noch nicht gewonnen – wir müssen bei einer Inzidenz von 200 ein sehr waches Auge auf die Infektionsketten haben. Daher sind die aktuellen Schritte leider unumgänglich.“
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab tritt dazu in engen zeitlichen Abständen zusammen.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus
Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 25. April 2021.
Marc André Glöckner
Stadtverwaltung Mainz