Start Blaulicht Langfinger griffen nach Tabak

Langfinger griffen nach Tabak

Ladendetektive beobachteten im Gutenberg-Center einen 15-Jährigen beim Diebstahl von Tabak und Filtern. Die verständigte Polizeibeamten fanden bei dem Jungen noch ein verbotenes Einhandmesser und benachrichtigen seine Eltern. Das Messer wurde sichergestellt ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Weil er das Messer bei sich trug, könnte die Tat den Straftatbestand eines Diebstahls mit Waffe erfüllen. Diese wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft. Noch während der Anzeigenaufnahme wurden die Polizeibeamten auf einen zweiten Ladendiebstahl aufmerksam gemacht. Eine 57-jährige Kundin fiel an einer Kasse auf, weil sie in ihrem Einkaufstrolli eine Zigarettenschachtel und eine Tabakdose versteckt hatte. Die Beschuldigte wurde noch an Ort und Stelle schriftlich zu dem Vorwurf angehört und gab den Diebstahl zu. Sie muss nun mit einem Strafverfahren wegen Ladendiebstahl rechnen.