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Neue AV zur Afrikanischen Schweinepest gilt seit Anfang Dezember Alle Regeln in einer Verfügung

Bild von Thomas G. auf Pixabay

KREIS GROSS-GERAU – Im Kreis Groß-Gerau gilt seit wenigen Tagen eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen. Sie regelt die Maßnahmen innerhalb der neu festgelegten Sperrzone II (Infizierte Zone) und Sperrzone III sowie des Kerngebiets. Diese General-AV löst die bislang geltenden Verfügungen ab und regelt alles – von der Jagd bis zum Silvesterfeuerwerk. Darum ist der Text auf 47 Seiten angewachsen und ein Inhaltsverzeichnis erleichtert das Auffinden der jeweils interessierenden Seiten.

Die für die Bevölkerung wichtigsten Neuregelungen sind folgende: Die Verpflichtung, Hunde an der maximal fünf Meter langen Leine zu führen, gilt im gesamten Kreis jetzt nur noch in Waldgebieten gemäß hessischem Waldgesetz.

Für Feuerwerk an Silvester 2024/25 ist geregelt, dass es innerhalb von Ortslagen erlaubt ist. Nicht zulässig ist Feuerwerk außerhalb von Städten und Gemeinden – damit keine Wildschweine aufgeschreckt werden und das Risiko der Virusverschleppung minimiert wird.

Neu aufgenommen in die AV vom 3. Dezember 2024 wurde, dass die Jagd auf Nutrias – unter bestimmten Bedingungen – wieder gestattet ist.

Bezüglich der Landwirtschaft gibt es keine Neuerungen. Die bekannten Regeln bleiben bestehen.

Die komplette Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage des Kreises hier:
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Gesundheit_Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Allgemeinverfuegung_Sperrzone_II__III__Kernzone_mit_Gebietskulisse_Stand_03.12.24.pdf

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau