Start Hessen Neue Urnenstelen auf Krifteler Friedhof – Die alten werden erhalten

Neue Urnenstelen auf Krifteler Friedhof – Die alten werden erhalten

Eine Urnenwand aus neuerer Zeit auf dem Friedhof in Kriftel - Foto: privat

Kriftel. Die Gemeinde Kriftel hegt und pflegt ihren Friedhof: Jetzt führte der Erste Beigeordnete Franz Jirasek zur neuen Urnenstelenwand, die von der Krifteler Firma Pfeffer eingebaut wird. Auch die Pflasterarbeiten um sie wird Pfeffer erledigen. Die Firma Wolff aus Mönchengladbach hat die drei großen und zwei kleinen Stelen hergestellt. Sie bieten mit insgesamt 18 Kammern bis zu 36 Urnen Platz. Der Kauf und der Einbau sind nicht billig. Die Gemeinde zahlt dafür über 17.000 Euro brutto. Und Einbau wie Pflasterei werden noch einmal knapp 4.000 Euro brutto kosten.

Kultivierter Umgang in Kriftel mit dem Tod

Diese Ausgaben u.a. sind der Gemeinde ihr Friedhof wert. Auch das Mahnmal ist kürzlich gereinigt worden. An anderer Stelle im Friedhof weist Jirasek auf eine angelegte, gefällige Fläche hin, das gärtnerbetreute Grabfeld. Damit kommt Jirasek auf die vielen Krifteler Bürger zu sprechen, denen es ein Herzensanliegen ist, den Gemeindefriedhof in Pflege zu erhalten und zu gestalten – als kultivierte Werte-, Erinnerungs- und Beziehungslandschaft der Gemeinde, ihrer Bürgerschaft und Familien – über den Tod hinaus. Ihre Botschaft ist klar: Wir Hinterbliebenen vergessen, verlassen und vereinsamen Euch nicht.

Jirasek: Historie auch im Friedhof erhalten

Jirasek kommt bei seiner Inspektion der neuen Urnenstelen auch an die schon historische Urnenwand des Feuerbestattungsvereins Hattersheim. Er will sie erhalten und auch gepflegt wissen im Rahmen der Friedhofsordnung und -kultur, die Zeitfraß zwar hinnehmen muss, ihm aber auch würdige Erhaltung um der besonderen Kultur des stillen Ortes wegen lässt.

Die Ehrengräber

Jirasek denkt nicht an Hierarchie auf dem Friedhof, wenn er auch an die Neuanlage bzw. Neuordnung der „Bürgermeistergräber“ vor wenigen Jahren denkt. Der Erste Beigeordnete weiß, dass dort der Tod alle gleichgemacht hat.
Aber die von der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) herausgestellte Position des Bürgermeisters im Amt für die Gemeinde oder Kommune erlaubt auch einen Fingerzeig für Bürger und Besucher auf dem Friedhof für diesen und jenen Bürgermeister, mit dem sich Gemeinde wie Bürger in seinen Amtsjahren doch irgendwie auf die Dauer seiner Amtszeit – und oft darüber hinaus – beschäftigt haben.
„De mortuis nihil nisi bene – über die Toten nur Gutes“, diese alte Forderung der Latiner, schützt alle Verstorbenen.

Pressestelle Kriftel