Start Bischofsheim Öffentlichkeitsbeteiligung: Vierte Runde der Lärmaktionsplanung in Hessen läuft

Öffentlichkeitsbeteiligung: Vierte Runde der Lärmaktionsplanung in Hessen läuft

Bild von Marianne Grose auf Pixabay

BISCHOFSHEIM – Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist auf die Veröffentlichung des Entwurfs des Lärmaktionsplans Hessen mit seinen Teilplänen für den Frankfurter Flughafen sowie die Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt hin. Diese Entwürfe schreiben die Teilpläne des Lärmaktionsplans fort und geben einen Zwischenbericht über den derzeitigen Stand der Lärmminderungsplanung in Südhessen.

Die Fortschreibung des RP Darmstadt greift die noch offenen Prüfaufträge aus der dritten Runde der Lärmaktionsplanung auf und wertet die neue Lärmkartierung sowie die Eingaben aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zu den neuen Plänen aus. Insgesamt gingen knapp 1.200 Meldungen zu Lärmproblemen ein, die Eingang in die Planung fanden. Das RP hat in der Folge konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt.

In den Landkreisen konnten in den bisherigen Runden der Lärmaktionsplanung insgesamt 168 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – beispielsweise die Anordnung von Tempo 30 – umgesetzt werden. Im Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen wird besonders die neue Entgeltordnung der Fraport AG erwähnt, die in stärkerem Maße lärmarme Flugzeugtypen begünstigt. Weitere Maßnahmen, die zur Reduzierung des Fluglärms vorgeschlagen wurden, werden noch geprüft.

Die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen. Auf der Startseite der Gemeinde Bischofsheim (www.bischofsheim.de) sind die Links zum Beteiligungsportal des RP, der Teilplan „Verkehrsflughafen Frankfurt Main“ und die Öffentliche Bekanntmachung zu finden.  Über das Beteiligungsportal des Landes Hessen können bis zum 7. August 2024 die Pläne eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet online statt. Alternativ nimmt das RP die Eingaben aber auch per Post (Regierungspräsidium, 64278 Darmstadt) oder E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) entgegen.

Verena Kastrup
Gemeinde Bischofsheim