Ein unbekannter Täter gelangte vermutlich über eine Schadsoftware in den Onlinebanking-Account eines 54-Jährigen. Er rief die Servicestelle der Bank des Geschädigten an, um das TAN-Verfahren zu ändern. Dabei nannte er eine abgelaufene Personalausweisnummer des Geschädigten. Die Bankangestellte wurde daraufhin skeptisch, beendete das Gespräch und kontaktierte den 54-Jährigen. Ein paar Tage zuvor kam es bereits zu einer unberechtigten Abbuchung in Höhe eines geringen dreistelligen Betrages via Lastschriftverfahren, die vom Geschädigten zurück gebucht wurde.