Im Rahmen der Streife wurde im Kaiser-Wilhelm-Ring ein 24-jähriger Fahrradfahrer, der augenscheinlich alkoholisiert war, kontrolliert. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Dem 24-Jährigen wurde das Fahrrad entzogen und sichergestellt. Auch eine Anzeige wurde gefertigt. Nach geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar, wie die Polizei ausdrücklich hinweist.