RÜSSELSHEIM – Trauungen können in Rüsselsheim am Main vorerst nur mit maximal zehn Personen stattfinden. Diese Zahl beinhaltet auch das Brautpaar, sodass nur noch acht Gäste der Zeremonie beiwohnen können. Damit setzt die Stadt eine Verfügung des Kreises Groß-Gerau um, nach der bei Veranstaltungen pro Person vier Quadratmeter Raum zur Verfügung stehen muss. Die Standesamtsaufsicht des RP Darmstadt hat zudem festgelegt, dass die Standesämter Namenslisten der Gäste führen müssen. Die Gäste müssen deswegen einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen können, um an den Eheschließungen teilnehmen zu können.
Aufgrund der räumlichen Vorgaben verlegt die Stadt Trauungen, die an anderen Orten vorgesehen waren, in das Rathaus. Alle Termine für die vereinbarten Eheschließungen können gehalten werden, bei einigen Paaren wird sich lediglich der Ort verändern. Das Standesamt informiert derzeit alle betroffenen Paare über die veränderten Rahmenbedingungen für Trauungen.
Wie bereits mitgeteilt sind von den vorgeschriebenen Mindestabständen auch die Trauerhallen auf den Friedhöfen betroffen. In allen Trauerhallen ist die Bestuhlung bereits verändert worden. Auf dem Waldfriedhof stehen 30 Sitzplätze zur Verfügung, auf dem Friedhof am Waldweg 28 Sitzplätze, auf dem Friedhof Königstädten 34 Sitzplätze und auf dem Friedhof Bauschheim 20 Sitzplätze. Die Sitzplatzzahl entspricht der maximal zulässigen Anzahl an Personen in den Trauerhallen. Die Bestattungsunternehmen wurden von der Stadt bereits über die neuen Regelungen informiert.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales