FLÖRSHEIM – Für die voraussichtlich am 23. Februar stattfindende Bundestagswahl sucht die Stadt Flörsheim am Main noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich. Zu ihren Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses. Als Entschädigung wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gezahlt.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Sie kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Dennoch wird versucht, alle Wahlvorstände mit Freiwilligen zu besetzen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein.
Wer bisher noch nicht als Wahlhelfer eingesetzt war und Interesse an der Mitwirkung hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt, Rathausplatz 2, Telefon 06145 955-134 oder -120, E-Mail: wahlamt@floersheim-main.de, zu melden. Dort werden die persönlichen Daten entgegengenommen.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main