Start Hessen Abstand halten: Beim Überholen von Fahrradfahrenden

Abstand halten: Beim Überholen von Fahrradfahrenden

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Eindämmung Corona-Virus„Abstand von mindestens 1,5 Meter halten“, diese Maßnahme gilt zur Eindämmung des Corona-Virus, aber auch zum Schutz von Fahrradfahrenden im Stra­ßenverkehr.

Am Dienstag, 1. September, nahm Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha (v.l.n.r) dankend eine Auf­kleber-Spende von Mario Schuller, Vorsitzender des ADFC Kreis Groß-Gerau e.V., entgegen. Gemeinsam mit Karl-Heinz Arthaber, Mitglied des Vereins, machte Mario Schuller auf die neue Straßenverkehrsordnung aufmerksam, wonach der Abstand von 1,5 Metern beim Überholen von Fahrradfahrenden durch Kraft­fahrzeuge geregelt ist und bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Bei der Übergabe der Aufkleber, auf denen ein Kraft­fahrzeug, der Mindestabstand und ein Fahrrad zu se­hen sind, freuten sich die Vertreter des Vereins über die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha habe sofort zugesagt, die Aufkleber auf städtischen Dienstfahrzeugen anbringen zu lassen, was nicht in allen Kommunen des Kreises der Fall gewesen sei.

Das zeige einmal mehr, dass der Bürgermeister die Stadt Ginsheim-Gustavsburg in Sachen Radförderung und Mobilitätswende im hohen Maße voran bringe.

„Es ist mir ein Anliegen den schwächeren Verkehrs­teilnehmern im Straßenverkehr ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Der Aufkleber sendet ein wichtiges Sig­nal, welches sich in den Köpfen der Autofahrer veran­kern muss“, sagte Bürgermeister Thies Puttnins-von Trotha. Im Hinblick auf die Sicherheit von Verkehrs­teilnehmenden, wie den Radfahrenden, seien weitere Schritte in Planung.

Yvonne Rüthel