Ein 37-Jähriger hat in einem Bekleidungsgeschäft einen Diebstahl begangen. Zeugen beobachteten den Vorfall und verständigten die Polizei. Bei der Polizeikontrolle wurden zwei Pullover sichergestellt, an denen noch jeweils eine Diebstahlsicherung angebracht war. Einen dieser Pullover hatte der Beschuldigte während der Kontrolle an. Der Inhaber des Bekleidungsgeschäftes bestätigte, dass es sich um Verkaufsware handelt, die der Beschuldigte entwendet hat. Wenig später wurde dem Ladendieb zudem ein Platzverweis für die Altstadt erteilt, da er Passanten anpöbelte und den Verkehr behinderte.