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Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen nicht gestattet

FLÖRSHEIM – In der Stadt Flörsheim am Main ist es an Silvester, 31. Dezember, und an Neujahr, 1. Januar, nicht gestattet, auf öffentlichen Plätzen Feuerwerk zu zünden. Dies regelt eine am Montag erlassene Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises.

Diese Plätze sind im Einzelnen: der Maindeich, der Parkplatz am Mainufer, der Stadtgarten, der St.-Gallus-Platz, der Rathenauplatz, der Rathausplatz, der Platz vor der Stadthalle, die Gustav-Stresemann-Anlage, der Parkplatz der Kreissporthalle in der Bürgermeister-Lauck-Straße, der Christian-Georg-Schütz-Park, der Parkplatz an der Weilbachhalle, der Platz vor dem Haus am Weilbach, der Parkplatz an der Goldbornhalle, der Parkplatz Alte Goldbornschule, das Tor zum Rheingau, die Flörsheimer Warte, der Landwehrweg zwischen Bad Weilbach und Flörsheimer Warte, der Abenteuerspielplatz in Keramag/Falkenberg.

Ziel der Verfügung ist es zum einen, Menschenansammlungen und damit die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Zum andern sollen durch Feuerwerkskörper verursachte Verletzungen vermieden und somit die Krankenhäuser entlastet werden.

Schon Mitte Dezember hatte das Bundesinnenministerium ein Verkaufsverbot für Feuerwerk erlassen. An Silvester gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen, nach denen sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen, gelten auch zum Jahreswechsel.

Bürgermeister Dr. Bernd Blisch ruft die Flörsheimerinnen und Flörsheimer dazu auf, „Silvester besonnen, mit Rücksichtnahme und unter Beachtung der Maßgaben der Corona-Beschränkungen zu feiern, damit es ein guter und vor allem gesunder Start ins neue Jahr wird.“

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main