RÜSSELSHEIM-RAUNHEIM – Die NABU Ortsgruppe Rüsselsheim/Raunheim veranstaltet in Kooperation mit dem Umweltamt der Stadt Rüsselsheim einen Vortrag zum Thema „Lichtverschmutzung – Auswirkungen auf Natur und Mensch – Wie können wir dagegen steuern?“. Als Referentin konnte Deutschlands einzige „Nachtschutzbeauftragte“ und Koordinatorin des Sternenpark Rhön, Frau Sabine Frank aus Fulda, gewonnen werden.
Der Vortrag findet am Dienstag, den 24. September 2024, um 19 Uhr in der Aula des Max-Planck-Gymnasiums in Rüsselsheim, Joseph-Haydn-Str. 1, statt.
Kunstlicht in der Nacht ist nützlich und schädlich zugleich. Auch wenn wir uns an Daueraußenbeleuchtung gewöhnt haben, zeigen die Erfahrungen, dass wir mit weit weniger Beleuchtung problemlos auskommen. Wie die Energiesparmaßnahmen von September 2022 bis April 2023 gezeigt haben, ergaben sich keine Nachteile für die öffentliche Ordnung oder den Verkehr. Weder wurden angestrahlte Gebäude bewusst vermisst, noch kam es zu mehr Verkehrsunfällen oder gar Überfällen aufgrund reduzierter Straßenbeleuchtung.
Und die Vorteile von mehr „Nacht“ überwiegen: Denn viele Tiere und Pflanzen sind nachtaktiv und benötigen daher natürliche Nachtlandschaften mit einem klaren Hell-Dunkel-Wechsel von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Zugvögel zum Beispiel fliegen überwiegend in der Nacht und verlieren durch sogenannte Lichtglocken ihre Orientierung, Pflanzen verändern ihren Blührhythmus oder ihre Blattstruktur und leiden unter der übermäßig und künstlich angeregten Photosynthese, Insekten wie Nachtfalter und Glühwürmchen reagieren besonders sensibel, geraten in Lichtfallen und können sich nicht mehr fortpflanzen.
Aber auch das menschliche Hormonsystem reagiert auf künstliches Licht bei Nacht: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Kunstlicht die Melatoninproduktion (das „Schlafhormon“) des Körpers drosselt und es dadurch zu Einschlafproblemen kommt.
Und nicht zuletzt beklagen die Astronomen die zunehmende Lichtverschmutzung, wegen der der Sternenhimmel nicht mehr zu erkennen und nicht mehr erfahrbar ist, sowie die Sternenschnuppennächte wie die Leoniden und Perseiden in den Ballungsräumen ein Totalreinfall sind.
Mit der im Sommer 2021 beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetz (Insektenschutzgesetz) hat der neu eingefügte § 41 a explizit den Schutz von Tieren und Pflanzen vor schädlichen Auswirkungen von Außenbeleuchtung zum Ziel. Das im
Sommer 2023 in Kraft getretene Hessische Naturschutzgesetz hat den Schutz der Lebewesen vor Beleuchtung ebenfalls als Ziel gesetzlich verankert.
Gleichzeitig sorgen billige und effizientere LEDs nicht etwa für weniger, sondern für immer mehr Beleuchtung. Schlicht gesagt wird immer öfter, mehr und länger sowie bunter beleuchtet, mit entsprechenden Auswirkungen auf Tierwelt, Ortsbild, Nachbarschaft, Klima/Energie und Sternenhimmel.
Frau Frank wird diese Auswirkungen von nächtlichem Kunstlicht auf Mensch und Natur erläutern, den rechtlichen Rahmen durch das Bundesnaturschutzgesetz und das hessische Naturschutzgesetz erklären, konkrete Lösungsansätze und Lichtkonzepte vorstellen und aufzeigen, was sowohl Kommunen als auch Privatpersonen tun oder lassen können, um Lichtverschmutzung zu vermeiden.
Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen der NABU unter nabu-ruera@web.de zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Der Vortrag ist kostenlos.
Sylvia Zwick
NABU Ortsgruppe Rüsselsheim/Raunheim