Ginsheim-Gustavsburg. Die Stadtverwaltung informiert über Regelungen in verkehrsberuhigten Bereichen: Vor 30 Jahren wurden der Cramer-Klett-Platz und die ihn umgebenden Straßen als erster „verkehrsberuhigter Bereich“ in Ginsheim-Gustavsburg ausgewiesen.
Mittlerweile gilt diese Verkehrsregelung in vielen weiteren Straßen im Stadtgebiet. Zuletzt wurden die Straße „Am Alten Sportplatz“ und der Abschnitt der Goethestraße zwischen der Mainzer Straße und der Immanuel-Kant-Straße als verkehrsberuhigte Bereiche beschildert.
Die blauen, rechteckigen Verkehrszeichen zeigen bildlich einen Straßenzug mit Haus, Auto, Fußgänger und spielendem Kind. Die Stadtverwaltung nimmt die vermehrte Ausweisung dieser Bereiche zum Anlass erneut die Regeln, die in den derart beschilderten Straßen gelten, aufzuzeigen.
In verkehrsberuhigten Bereichen gilt:
Personen, die ein Fahrzeug führen
- müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen die Autofahrer warten
- dürfen außerhalb der durch Eckmarkierungen gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen
Fußgänger
- dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern
- dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
Bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist der Vorrang der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf den angrenzenden Straßen zu beachten.
Sandra Röder
Stadt Ginsheim-Gustavsburg