RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main stellt Rüsselsheimer Schwimmvereinen weitere Kapazitäten für Schwimmkurse im Hallenbad an der Lache zur Verfügung. Nachdem eine Woche lang Vereine und Öffentlichkeit getrennt voneinander ins Schwimmbad durften, können ab dem 28. September dienstags und mittwochs die Vereine von 15 bis 19 Uhr parallel zu anderen Badegästen zwei der insgesamt sechs Schwimmbahnen nutzen. Damit stehen den Schwimmvereinen acht zusätzliche Stunden in der Woche zur Verfügung.
Seit in dieser Saison das Hallenbad geöffnet wurde, hat die Rüsselsheimer Bäderverwaltung Erfahrungen gesammelt, wie hoch die Auslastung während des öffentlichen Badebetriebs ist. Nach einer Woche lässt sich feststellen, dass die Auslastung dienstags und mittwochs eher gering ist, so dass auch unter den aktuellen Vorgaben zum Schutz vor dem Corona-Virus ein Parallelbetrieb möglich ist. Daher passt die Stadt wie angekündigt die Belegungszeiten des Schwimmerbeckens für die Vereine an und wird die Vereine entsprechend informieren. Das Lehrschwimmbecken im Lachebad ist ohnehin nur für Schwimmkurse vorgesehen. Zudem steht den Vereinen noch bis voraussichtlich Mitte Oktober das Freibad zur Verfügung, sofern die Witterung dies zulässt.
Aufgrund der langen Zeit, in der Schwimmbäder gänzlich geschlossen waren aufgrund der Corona-Pandemie, sieht die Stadt einen hohen Nachholbedarf insbesondere bei den Schwimmkursen. Die Stadt Rüsselsheim unternimmt daher ihr Möglichstes, um Schwimmkurse in großem Umfang möglich zu machen.
Für die Öffentlichkeit ist das Bad wie bisher dienstags, mittwochs und freitags von 15 bis 19 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Karten gibt es an der Schwimmbadkasse. Maximal 54 Personen können gleichzeitig in das Hallenbad. Ist die Höchstpersonenzahl erreicht, ist der Eintritt erst wieder möglich, wenn Badegäste das Schwimmbad verlassen. Für den Besuch gilt die 3-G-Regel. Das heißt, Badegäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales