RÜSSELSHEIM – Der Landkreis Groß-Gerau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die strengere Auflagen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Covid19-Virus auch in Rüsselsheim am Main vorsieht. Wie die Rüsselsheimer Stadtverwaltung mitteilt, gelten daher kreisweit ab Donnerstag (20. August) folgende Verschärfungen:
Für Zusammenkünfte und Veranstaltungen wird die Anzahl von Besucherinnen und Besuchern, abweichend von der Corona-Verordnung des Landes, von 250 auf 150 Teilnehmende begrenzt. Dies betrifft insbesondere Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches – gilt aber auch für jede private Veranstaltung, wie der Kreis hervorhebt. Für den sportlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb hat der Kreis gleichfalls eine Obergrenze von 150 Zuschauerinnen und Zuschauern festgelegt. Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer auf dem eigenen Sitzplatz zu tragen.
Mit der Allgemeinverfügung erweitert der Kreis zudem für Gaststätten und Hotels die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese müssen nun wieder beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Toiletten oder den Wellnessbereich, getragen werden.
Auch bei außerschulischen Bildungsangeboten gelten strengere Regeln als bisher. Dies betrifft unter anderem die städtische Volkshoch- und Musikschule, aber auch die Fahrschulen. Danach hat der Unterricht so zu erfolgen, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden kann. Wo das nicht möglich ist, haben die Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf die weiterhin gültigen Corona-Verordnungen des Landes hin, dass auch für größere private Zusammenkünfte eine Pflicht für ein Hygienekonzept und Teilnahmelisten besteht, wenn aufgrund der Zahl der teilnehmenden Personen sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und eine Nachverfolgung der Gäste nur so möglich ist.
Hintergrund der Verschärfungen ist, dass der Kreis am Montag (17. August) aufgrund des starken Anstiegs der Infektionsfälle das Erreichen der zweiten Stufe des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts festgestellt hat. Voraussetzung dafür war, dass die Zahl der Neuinfektionen im Zeitraum von sieben Tagen im Kreisgebiet auf über 20 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (7-Tages Inzidenz) gestiegen ist und der Landkreis mit einem weiteren Anstieg rechnet.
Neben dem Gesundheitsschutz der Allgemeinheit hat der Kreis Groß-Gerau mit der Allgemeinverfügung besonders den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen im Blick. Erforderlich sei es daher, insbesondere wegen einer Vielzahl von Infektionen bei Reiserückkehrenden, die weitere Übertragung insbesondere durch die Beschränkung der Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verhindern. Die von den aktuellen Corona-Regelungen des Landes Hessen abweichende Allgemeinverfügung des Landkreises hat, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, zunächst eine Gültigkeit bis zum 30. August.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales