Start Hessen Abgeschleppte Falschparker: Tendenz stark steigend

Abgeschleppte Falschparker: Tendenz stark steigend

Rüsselsheim. Die Stadt Rüsselsheim am Main muss immer häufiger abschleppen lassen. Wurden im Jahr 2014 noch etwa acht falsch parkende Autos abgeschleppt, erhöhte sich erstmals die Zahl mit der Neuaufstellung der Stadtpolizei in 2015 auf 24 Abschleppungen. Danach nahm die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge rasant zu: Die Fallzahlen stiegen zunächst auf 278 (2016) und auf 554 (2018). Rekordjahr war das Hessentagsjahr (2017), als 790 Abschleppungen in die Wege geleitet werden mussten. Davon entfielen allein 329 auf die zehn Festtage im Juni 2017. Die Tendenz ist weiterhin stark steigend: In den ersten beiden Monaten des laufenden Jahrs hat die Stadtverwaltung bereits rund 100 Autos an den Haken genommen.

Dass Falschparken richtig teuer werden kann, rechnet Andreas Lanzrath, Leiter der Rüsselsheimer Stadtpolizei, vor: „Für das Abschleppen in Rüsselsheim werden 165 Euro für das Abschleppunternehmen fällig. Hinzu kommen 66 Euro Verwaltungsgebühr und ein Verwarnungsgeld, das zwischen 15 und 35 Euro liegt.“ Abschleppen am Wochenende oder am späten Abend wird sogar noch kostspieliger, da dann Zuschläge fällig werden. Und für jeden Tag, den das Auto auf dem Parkplatz des Abschleppunternehmens steht, fallen weitere 10 bis 11 Euro für den Falschparker an.

Auf die Frage, wo und wann abgeschleppt werden darf, verweist Lanzrath vor allem auf die Rechtsprechung, die zwar nicht immer einheitlich, aber im Tenor klar sagt: „Grundsätzlich immer dann, wenn öffentliche Interessen erheblich berührt sind oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.“ Eindeutige Fälle, die das Abschleppen erlauben, sind beispielsweise Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze, Fußgängerzonen oder Fußgängerüberwege. Weniger eindeutig fällt das Parken auf dem Gehweg aus. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Nur wer so auf dem Trottoire parkt, dass Rollstühle oder Kinderwägen nicht mehr vorbei passen, darf abgeschleppt werden. Andernfalls bleibt es bei der Verwarnung für falsches Parken. Ähnliches gilt für private Zu- oder Ausfahrten, die durch Falschparker blockiert sind. Grundstücksinhaber muss der Leiter der Stadtpolizei auf den Privatklageweg verweisen. „In den allermeisten Fällen verneinen die Gerichte hier die erhebliche Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder sehen die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben. Privaten bleibt daher meist nichts anderes, ein Abschleppunternehmen selber zu beauftragen und meist die Kosten vorzustrecken.“

Die meisten Fahrzeuge werden derzeit in den Straßen rund um das GPR Klinikum abgeschleppt. Dort sind oft die Behindertenparkplätze widerrechtlich zugestellt, auch absolute Halteverbote in dort ausgewiesenen Begegnungszonen für den Busverkehr werden regelmäßig massiv missachtet. In der Innenstadt sind vor allem die Fußgängerzone und die darum liegenden Plätze Kontrollschwerpunkte. Parkverstöße am Bahnhofsplatz sind dagegen nur schwer mit Abschleppen zu ahnden. Zwar handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Zone, aber als ausgewiesene Be- und Entladezone ist dort das Halten erlaubt. Verstöße gegen das Parkverbot können dort nur mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden, da es meist an der gesetzlich geforderten zusätzlichen Gefährdung fehlt. Erst nach drei Stunden erlauben es inzwischen einige Gerichte, dass dort auch abgeschleppt wird. „Unserem Außendienst sind die Hände gebunden, früher einzugreifen, auch wenn sie gerne anders wollten“, erklärt Thomas Heß, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung.

Letztlich weiß aber auch Heß: Nur regelmäßige Kontrollen werden helfen, das Parkproblem in den Griff zu bekommen. Um den Kontrolldruck weiterhin hoch oder sogar höher zu halten, hat daher die Stadtverwaltung, nach bereits erfolgter personeller Aufstockungen in den vergangenen Jahren sowie der Einbindung eines privaten Ordnungsdienstes, zehn weitere Stellen für den Haushalt 2019 angemeldet.

Asswin Zabel
Stadt Rüsselsheim am Main