Start Hessen Bundestagswahl: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aktiv an Demokratie beteiligen

Bundestagswahl: Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aktiv an Demokratie beteiligen

Symbolfoto, Quelle: Pixabay

RÜSSELSHEIM – Für die Bundestagswahl 2021 laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Aktuell sucht die Stadt Rüsselsheim am Main ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Oberbürgermeister Udo Bausch sagt: „Demokratische Wahlen sind ein immens wichtiges Recht, das nur mit der Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelebt werden kann. Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, beteiligt sich daher aktiv an unserer Demokratie.“ Angesichts der Corona-Pandemie müsse die Stadt auch bei der Bundestagswahl ältere Menschen schützen. Deswegen sei die Stadt umso mehr auf Bürgerinnen und Bürger bis 59 Jahre angewiesen, die ein Ehrenamt in den Wahlvorständen übernehmen.

Rund 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer braucht die Stadt. Wie Bausch erläutert sind so viele Unterstützerinnen und Unterstützer notwendig, damit die Bürgerinnen und Bürger am 26. September mitbestimmen können, wer ein Mandat im Bundestag erhalten soll.

Aufgrund der Corona-Pandemie geht die Stadt davon aus, dass auch bei der Bundestagswahl die Briefwahl stärker genutzt wird. Deswegen werden im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 die Briefwahlbezirke von 11 auf 19 erhöht und die Urnenwahlbezirke von 45 auf 38 reduziert.

Im Urnenwahlbezirk sind 8 bis 9 Personen eingesetzt, die im voreingeteilten Schichtdienst (vormittags/nachmittags) tätig sind. Zur Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses im Wahlbezirk müssen am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder des Briefwahlvorstandes am Nachmittag ab 14 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Die Briefwahlauszählung findet in der Großsporthalle statt.

In sämtlichen Wahllokalen wird es umfangreiche Hygienemaßnahmen sowohl für den Schutz der Wahlvorstände als auch für die Wahlberechtigten geben.

Für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gibt es folgende Voraussetzungen: Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagiert, erhält als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld. Dies beträgt je nach Funktion zwischen 35 bis 50 Euro. Interessierte können sich im Wahlamt unter den Telefonnummern 06142 83-2418 und 83-2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de melden.

Ein Anmeldeformular zur Mitarbeit im Wahlvorstand steht auf der Internetseite der Stadt unter www.ruesselsheim.de/bundestagswahl2021, „Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht“, zur Verfügung.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales