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Förderantrag für Dämmmaßnahmen rechtzeitig stellen

txn. Dächer und Wände mit Mineralwolle zu dämmen, kommt der Umwelt besonders zu gute. Zudem können Fördergelder beantragt oder die Dämmmaßnahme von der Steuer abgesetzt werden - Foto: Ursa/txn

txn. Um Gebäude möglichst energieeffizient und damit klimafreundlich zu gestalten, mussten sich Eigenheimbesitzer bisher durch einen Dschungel an Richtlinien kämpfen: Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wirkten für viele allein durch die sperrigen Bezeichnungen abschreckend. Seit November 2020 sieht die Förderwelt anders aus: Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind sämtliche Anforderungen zusammengefasst. Das beginnt bei der energetischen Gebäudequalität und geht über den Einsatz erneuerbarer Energien bis zu den Bedingungen für Energieausweise. Auch die Verwendung klimafreundlicher Produkte bei Sanierungs- und Dämmmaßnahmen wird thematisiert. „Für die Dämmung von Dächern und Wänden ist Mineralwolle besonders gut geeignet, weil sie zu 99 Prozent aus natürlichen und wiederverwendbaren Rohstoffen besteht”, weiß Corinna Meisel vom Dämmstoffspezialisten Ursa. Der Hersteller bietet mit Ursa PureOne einen langlebigen und formaldehydfreien Dämmstoff, die sich nachweislich positiv auf die Luftqualität in Innenräumen auswirkt. Dies belegen sowohl das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ als auch das europäische Zertifikat Eurofins Indoor Air Comfort Gold. So viel Nachhaltigkeit macht sich nicht nur für die Umwelt bezahlt, denn Eigenheimbesitzer können auf diverse staatliche Kredite und Zuschüsse zurückgreifen: So bezuschusst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sanierungs- und Dämmmaßnahmen mit bis zu 48.000 Euro. Notwendig dafür ist ein Antrag bei der Hausbank und ein individueller „Sanierungsfahrplan“, der von einem Energieberater erstellt wird – beides muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Eine andere Möglichkeit bietet die steuerliche Förderung der Kosten. „Hausbesitzer können sich über drei Jahre verteilt maximal 40.000 Euro von der Steuer zurückholen“, erklärt Corinna Meisel. Vorausgesetzt, die Dämmung wird von einem Fachunternehmen durchgeführt. Zudem lohnt es sich einen Energieberater zu engagieren, dessen Leistung im Jahr der Dämmmaßnahme bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist. Weitere Informationen unter www.ursa.de.