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Hunde bei Hochwasser anleinen

GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Hochwasserlage die Satzung über das Führen von Hunden bei Hochwasser gilt.

Demnach dürfen Hunde außerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint und nur auf Wegen ausgeführt werden. Die Sommerdeiche außerhalb der Bebauung dürfen mit Hunden nicht betreten werden.

Grund für diese Regelungen ist, dass die Überflutung des Rheinvorlandes Wildtiere zwingt, sich auf Flächen zurückzuziehen, in denen sie sich sonst nicht aufhalten. Wird das ohnehin schon entkräftete Wild dann von freilaufenden Hunden gestört oder verfolgt, kann es derart geschwächt werden, dass es verendet.

Der genaue Geltungsbereich und der Wortlaut der Anleinsatzung kann auf der Homepage der Stadt unter „www.gigu.de/Stadt&Rathaus/Veröffentlichungen/Satzungen“ (Satzung: Hunde – Führen von Hunden bei Hochwasser) eingesehen werden.

Yvonne Rüthel
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg