Start Allgemein Achtung Zeckenzeit! Tipps zum Schutz vor Zecken

Achtung Zeckenzeit! Tipps zum Schutz vor Zecken

Aktivitäten im Freien erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. Viele Menschen wandern, gehen spazieren oder fahren Fahrrad. Allerdings besteht bei diesen Betätigungen vor allem in der Zeit von April bis Oktober die Gefahr eines Zeckenstiches. Zecken lauern in Gras, Laub, Sträuchern und im Unterholz. Auch auf Grünflächen in Städten können Zecken vorkommen, zum Beispiel in Stadtparks oder Gärten. Sie sind an sich nicht gefährlich, jedoch potenzielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei Menschen ernsthafte Infektionskrankheiten hervorrufen können. Hierzu gehört neben der Frühsommer-Meningitis (FSME) vor allem auch die Lyme-Borreliose.

Was also tun, damit es nicht zu einem Zeckenstich kommt?

  • Bei Spaziergängen möglichst auf festen Wegen bleiben und Unterholz, hohes Gras und Hautkontakt zu bodennahen Pflanzen meiden.
  • Beim Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten feste Schuhe anziehen.
  • Auf helle Kleidung achten, die den Körper weitestgehend bedeckt. Hierauf lassen sich die Zecken leichter auffinden.
  • Nach dem Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten, vor allem bei Kindern, sollten die Eltern den Körper sorgfältig nach Zecken absuchen. Bevorzugte Saugstellen sind am Kopf und am Hals sowie unter den Armen, zwischen den Beinen und in den Kniekehlen.

Sollte es zu einem Zeckenstich kommen, sollte die Zecke unbedingt unverzüglich entfernt werden. Je schneller eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Infektion! Wichtig ist bei der Entfernung, dass der Zeckenleib nicht gequetscht wird, da sonst Krankheitserreger in den Körper „ausgedrückt“ werden. Benutzen Sie daher nur spezielle Instrumente zur Zeckenentfernung wie beispielsweise Zeckenschlaufen oder -karten. Zudem sollte nach Zeckenstichen für mindestens eine Woche genau auf Hautveränderungen an der Einstichstelle geachtet werden. Besonders, wenn eine kreisförmige Hautrötung auftritt, ist ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Wenn in den Wochen nach einem Zeckenstich gesundheitliche Probleme auftreten, sollte ebenfalls ein Arzt bzw. eine Ärztin über den Zeckenstich informiert werden.

Die Verantwortlichen der Kitas und der Schulen sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten die Verfahrensweise beim Zeckenbefall absprechen. In jedem Fall sollten die Erziehungsberechtigten über das Entfernen einer Zecke sowie die Einstichstelle informiert und die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden. Der durch die Corona-Pandemie notwendige Mindestabstand wird hierbei natürlich unterschritten. Bei direktem Kontakt sollten Ersthelfende darauf achten, sich selbst und auch die hilfebedürftige Person so gut wie möglich zu schützen. Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos für die Ersthelfende oder den Ersthelfenden und die hilfebedürftige Person sollten FFP2-Masken getragen werden. Für Kinder unter 6 Jahren gilt – wie ganz grundsätzlich im Alltag – keine Maskenpflicht.

 

Weitere Infos, insbesondere für Schulen und Kitas gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in einem Infoblatt unter www.ukrlp.de, Webcode b475.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpersonen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter:

Telefon: 02632 960-1650, E-Mail: praevention(at)ukrlp.de

Mara Stahlhofen