Start Hessen Neue Besuchsregelung im GPR Klinikum ab 15. Juli 2020

Neue Besuchsregelung im GPR Klinikum ab 15. Juli 2020

RÜSSELSHEIM – Ab sofort besteht wieder die Möglichkeit, Patienten, die im GPR Klinikum stationär behandelt werden, zu besuchen. Die Besuche sind jedoch vorerst nur eingeschränkt möglich. Patienten können innerhalb der ersten 6 Tage ihres Krankenhausaufenthalts insgesamt bis zu 2 Besuche von bis zu 2 Personen empfangen. Ab dem 7. Tag des Aufenthalts ist täglich ein Besuch von bis zu 2 Personen möglich. Die Besuche können in der Zeit von 15 – 18 Uhr stattfinden. Für Besucher ist ein separater Eingang durch den Klinikpark ausgewiesen, der beschildert ist.

Aufgrund der Besucherregistrierung wird es Wartezeiten geben, wodurch gegebenenfalls die zeitlich begrenzte Besuchszeit nicht immer vollständig ausgeschöpft werden kann. Dabei muss die Patientensicherheit uneingeschränkt oberstes Gebot sein. Zum Schutz der Patienten im GPR Klinikum ist es aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin angezeigt, mit Besuchen sensibel umzugehen. Stationäre Patienten stellen eine besonders gefährdete Personengruppe dar, die entsprechenden Schutz benötigt. Besuche sollten daher weiterhin – insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen – eher zurückhaltend gehandhabt werden. Ein höchstmöglicher Infektionsschutz ist weiterhin oberstes Gebot.

Ausnahmen zu dieser neuen Besuchsregelung sind nur in Einzelfällen aus besonderem Anlass möglich und müssen mit Stations- und Abteilungsleitungen vorher abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für Patienten, bei denen das Versterben droht. Hier wird selbstverständlich der Abschied und die Begleitung in jedem Fall ermöglicht. Zudem gelten Ausnahmen weiterhin für Minderjährige, die zusätzlich während des stationären Aufenthaltes permanent von einem Elternteil besucht werden können. Alle weiteren Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.

Um die Ansteckungsgefahr für Patienten, weitere Besucher und das Personal so gering wie möglich zu halten, werden Besucher gebeten, die bereits allgemein bekannten Hygiene- und Abstandsregeln im GPR Klinikum unbedingt strikt zu befolgen. Während des gesamten Aufenthaltes muss ein vom GPR Klinikum zur Verfügung gestellter Mund-Nasenschutz getragen werden, der beim Betreten ausgehändigt wird. Eigener Mund-Nasenschutz ist nicht gestattet. Im Patientenzimmer muss gegenüber allen Patientinnen und Patienten im Zimmer immer ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Bei Personen, die das Klinikums betreten, wird eine Temperaturkontrolle durchgeführt. Besucher müssen den Namen des Patienten angeben, den sie besuchen wollen und ihre persönlichen Daten zur Besuchsberechtigung angeben. Anschließend muss ein Formular zur Abfrage der Gesundheitsdaten des Besuchers ausgefüllt werden. Die Formulare (Besuchsberechtigung und Gesundheitsdaten) können bereits vorab hier als PDF heruntergeladen und (soweit möglich) ausgefüllt werden. Auf diesem Formular werden der Beginn des Besuchs und beim Verlassen des Gebäudes die Uhrzeit dokumentiert. Diese Angaben sind unbedingt vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Sie erleichtern dem Gesundheitsamt eine Nachverfolgung, wenn ein positives Corona-Testergebnis festgestellt worden ist.

Besucher werden dann von einem Mitarbeiter am Eingang auf die Station geschickt, auf der sich der zu besuchende Patient befindet. Dort übergeben sie dann die Besuchsberechtigung ausgefüllt an einen Mitarbeiter der Station. Es ist nicht gestattet, ein Patientenzimmer zu betreten, ohne dass ein Mitarbeiter der Station hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Die Besuchszeiten müssen dringend eingehalten werden. Jeder Besuch muss unbedingt spätestens nach einer Stunde beendet werden. Besucher, die das GPR Klinikum wieder verlassen, müssen sich an dem Eingang, an dem sie das Haus betreten haben, wieder abmelden.

Nur wenn alle diese Regeln beachtet werden, können Besuche von Patienten so lange wie möglich aufrechterhalten werden.

Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher

Personen mit Atemwegserkrankungen ist gemäß § 1 Abs. 5 der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus das Betreten des Krankenhauses verboten. Personen, die in den vergangenen 14 Tagen unter spezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere litten, ist der Zutritt in das Klinikum untersagt. Dies gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage eines der Risikogebiete gemäß der Liste des RKI besucht haben und/oder Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten und/oder einer unter Quarantäne stehenden Person hatten.

Weitere wichtige Hinweise

  • Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern – auch zum Husten und Niesen, alternativ husten und niesen in die Ellenbeuge.
  • Nutzung der dafür vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtungen für Müll.
  • Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen und Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses. Die Besucher werden durch Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hingewiesen.
  • Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen oder nichtdesinfizierten Händen berühren.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist von den Besucherinnen und Besuchern konsequent, d. h. auch während des Besuchs, zu tragen (soweit es der Gesundheitszustand zulässt). Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind.
  • Zu Patienten, Mitarbeitern sowie anderen Besuchern ist ein Abstand von mindestens 1, 5 Metern einzuhalten.
  • Händeschütteln, Umarmungen etc. sind zu unterlassen.

 

Joachim Haas